Pflichtteil
Ein Erblasser kann seine gesetzlichen Erben durch ein Testament von der Erbschaft ausschließen. In diesem Fall sieht unser deutsches Erbrecht das sogenannte Pflichtteilsrecht vor. Demnach hat jeder Pflichtteilsberechtigte, insbesondere den Kindern und Ehegatten, einen Mindestanteil am Nachlass zu bekommen. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs ist in jedem Einzelfall unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, dass der Anwalt sehr gründlich feststellt, in welchem Umfang Nachlas vorhanden ist.
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